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Vorsorgevollmacht sicher registrieren
10.11.2022 12:00

Vorsorgevollmacht sicher registrieren

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens ermächtigen, alle wichtigen Entscheidungen für Sie zu treffen, falls Sie aus gesundheitlichen oder Altersgründen dazu nicht mehr selbst in der Lage sind.  Mit dem Zentralen Vorsorgeregister steht ein System zur Verfügung, mit dem Ihre Vorsorgevollmacht im Ernstfall sicher gefunden wird.

Das Betreuungsrecht dient der Unterstützung von Menschen, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Ohne Vorsorgeregelung muss im Ernstfall oft ein gerichtlicher Betreuer bestellt werden, der zuvor vielleicht ganz unbekannt war. Viele Menschen möchten aber lieber eine vertraute Person beauftragen, die persönlichen Interessen wahrzunehmen, zum Beispiel den Lebenspartner, einen guten Freund oder das eigene Kind. Das geht am besten mit einer Vorsorgevollmacht, ein rechtssicheres Formular findet man zum Beispiel auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz. Die Vorsorgevollmacht aber nicht mit einer Patientenverfügung verwechseln. In der Patientenverfügung wird nicht bestimmt, wer ersatzweise handeln soll, sondern welche medizinischen Maßnahmen im Fall einer schweren Erkrankung gewünscht werden oder auch nicht. An eine solche Patientenverfügung muss sich dann auch der Vorsorgebevollmächtigte halten.

Damit Vormundschaftsgerichte schnell auf bestehende Vorsorgevollmachten zugreifen können, führt die Bundesnotarkammer im Auftrag des Gesetzgebers das Zentrale Vorsorgeregister (www.vorsorgeregister.de). Dort kann man seine persönliche Vorsorgevollmacht für eine geringe Gebühr registrieren lassen. Das ist deutlich günstiger als eine Einzelbeurkundung beim Notar und bietet im Ernstfall die gleiche Rechtssicherheit. Mehr als 5 Millionen Deutsche haben ihre Vorsorgeverfügung bereits beim Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt, in rund 200.000 Fällen pro Jahr ersuchen Betreuungsgerichte um Auskunft aus dem Zentralen Vorsorgeregister.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Vorsorge / Bild: sabinevanerp@pixabay)

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