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Betriebsrentenstärkungsgesetz: Änderungen zum 01.01.2018
08.12.2017 01:00

Betriebsrentenstärkungsgesetz: Änderungen zum 01.01.2018

Die Bundesregierung hat umfassende Neuerungen zur Stärkung der Betriebsrente beschlossen – das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG).

Das BRSG wird am 01.01.2018 in Kraft treten und zielt darauf ab, die Betriebsrente insbesondere auch in kleinen und mittleren Unternehmen weiter zu verbreiten. Auch für Beschäftigte mit geringem Einkommen soll ein Anreiz zur zusätzlichen Altersvorsorge geschaffen werden.

Das Gesetz beinhaltet zwei große Maßnahmenpakete:

  • Bessere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge (bAV).
  • Das sogenannte „Sozialpartnermodell“.

 

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