27. Jun 2017
Ihre Rechte bei Reisemängeln
Nerviger Baulärm, fehlende Kinderbetreuung, schmutziges Zimmer, nicht der gebuchte Meerblick – ärgerlich, wenn die Reiseleistung zu wünschen übrig lässt. Hat eine Pauschalreise erhebliche Mängel, ist der Veranstalter schadenersatzpflichtig. So machen Sie Ihre Rechte bei Reisemängeln richtig geltend.